Grundversorgung

Grundversorgung bedeutet, dass ein Energieversorger dazu verpflichtet ist, die Energielieferung an Haushaltskunden sicherzustellen. Hier wird auch von Universaldiensten gesprochen.

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Jede Person in Österreich hat ein Recht darauf mit Strom versorgt zu werden, also ein Recht auf Grundversorgung mit Energie. Dafür gibt es Universaldienste - dies sind Unternehmen, die verpflichtet sind eine Grundversorgung an lebenswichtigen Dienstleistungen zu erbringen. Es gibt Universaldienste nicht nur für Strom und Gas, sondern auch für Telekommunikation, Post, Verkehr, Wasserversorgung und Abfallentsorgung.

Die Pflicht zur Grundversorgung ist für Strom im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG) geregelt, beim Gas im Gaswirtschaftsgesetz (GWG). Dort ist jener Versorger, der die meisten Haushalte in einer bestimmten Versorgungsregion beliefert, der Universaldienst. Das bedeutet, er unterliegt der Verpflichtung, sämtliche Haushalte zu allgemeinen Grundversorgungstarifen zu beliefern. In der Regel ist der Grundversorger auch der regionale Netzbetreiber und ist auch für die Instandhaltung und Pflege des Strom- und Gasnetzes verantwortlich.

Gesicherter Vertrag

Universaldienstunternehmen sind verpflichtet mit allen Menschen einen Vertrag abzuschließen. Man nennt dies auch Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass sie dich nicht willkürlich ablehnen dürfen. An die AGB und allgemeine Voraussetzungen (wie etwa, dass Du bereit bist für die Dienstleistung zu zahlen) bist Du aber natürlich trotzdem gebunden. Deine Bonität dürfen auch Universaldienste prüfen und Dir gegebenenfalls Auflagen stellen, damit Du den Vertrag erhältst.

Strom und Gas zu einem Grundversorgungstarif

Sollte bei Dir Strom und Gas abgeschaltet worden sein, weil Du zum Beispiel Deine Rechnungen nicht bezahlt hast, dann darf auch ein Universaldienst dies tun. Allerdings hast Du einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Anlage wieder eingeschaltet oder die Abschaltung gar nicht durchgeführt wird. Mit dem Grundversorgungsvertrag entsteht ein neues, vom ursprünglichen Energieliefervertrag unabhängiges Vertragsverhältnis. Voraussetzungen dafür sind die Berufung darauf und die Entrichtung eines Geldbetrages im Voraus.

Deine Schulden bleiben allerdings trotzdem bestehen und diese musst Du auch weiterhin abbezahlen. Solltest Du Schwierigkeiten mit Deiner Energierechnung haben, kann Dir aber der Wohnschirm weiterhelfen. Der Wohnschirm hilft bei Mietschulden und Energieschulden. Die Beratung ist kostenlos. Hier findest Du zum Wohnschirm.

Wer hat Anspruch auf Grundversorgung?

Jede:r in Österreich hat Anspruch auf Grundversorgung. Du musst Dich bei Deinem Versorger nur auf das Recht auf Grundversorgung berufen, schon erhältst Du einen Grundversorgungstarif. Es kann gewisse Auflagen geben, wie etwa, dass Du eine Kaution hinterlegen musst und kein aktiver Energievertrag an Deiner Adresse mehr läuft.

Doch Achtung, diese Grundversorgungstarife sind nicht automatisch billiger. Solange Du nicht von anderen Energielieferanten abgelehnt worden bist, zahlt sich ein Strom- und Gasvergleich daher immer aus. Wenn Du keine Wahl hast, kannst Du den Grundversorgungstarif aber immer erhalten.

Die Grundversorgung ist also für Notfälle gedacht, damit niemand ohne Strom und Gas wohnen muss. Sie ist aber nicht gratis oder kostengünstiger.

( Zuletzt aktualisiert: 29.03.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 05.01.2023 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.